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Es geht um unsere Grundrechte, Daniel

Erst in einem Tweet, dann in einem Meinungsbeitrag in der taz hat Daniel Mack die alte Diskussion zur Klarnamenspflicht wiederbelebt. Daraufhin gab es viele Reaktionen: ein paar enthielten Zustimmung, die meisten Widerspruch, viele drückten Empörung aus, manche waren beleidigend. Und Beleidigungen haben noch nie zu einer sachlichen Debatte beigetragen.

Was sich mir im Verlauf der Diskussion zeigte: der Vorschlag wirkt nicht durchdacht. Erst forderte Daniel eine öffentliche Klarnamenpflicht und sagte zusätzlich, er würde nur noch Twitterprofilen mit Foto und Klarnamen antworten. Als man ihn auf Stalking-Opfer, politisch Verfolgte, nicht geoutete Homosexuelle und Transmenschen hinwies, die sich dann nicht mehr frei äußern könnten, wirkte es wie ein Zurückrudern, als er nicht mehr die Klarnamenpflicht, sondern „nur noch“ die Vorlage des Personalausweises beim jeweiligen Netzwerkbetreiber forderte.

Aber auch das ist noch ein sehr großer Eingriff in die Grundrechte, in das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ein Eingriff in die Privatsphäre eines jeden Einzelnen. Wer sich das nicht recht vorstellen kann, braucht nur an den Arabischen Frühling zurückzudenken oder daran, was dem saudischen Internet-Aktivisten und politischen Häftling Raif Badawi gerade widerfährt, weil er seine Meinung öffentlich vertreten hat. Hierzulande mögen einige eine Ausweispflicht vor Meinungsäußerungen also zunächst nur als Hürde im Anmeldeprozess bei Twitter wahrnehmen, in anderen Ländern bedeutete es heute schon eine Verhaftung, in einigen Ländern sogar den Tod.

Bei uns kann so etwas aber nicht passieren? Ja, richtig. Aber nur WEIL wir die Grundrechte hochhalten, schützen und für sie eintreten. Es ist noch gar nicht so lange her, dass auf deutschem Boden Menschen Haft- und Todesstrafen in Kauf genommen haben, um für genau diese Grundrechte zu kämpfen. Wir dürfen sie nicht so leicht wieder hergeben. Also nicht „Easy“, lieber Daniel.

Die Hürden für solche Eingriffe in die Grundrechte müssen wir hoch anlegen. Da reicht es nicht zu sagen, „ich habe so viele Hasskommentare auf Twitter“. Man muss darlegen, an welchen Stellen die aktuellen Maßnahmen (Ermittlungen über die IP-Adresse, Pflicht zur Identitätsüberprüfung durch Mobilfunkanbieter, etc.) nicht ausreichen und weshalb. Auch ist es noch nicht erwiesen, dass die Menschen weniger Hass verbreiten, wenn sie ihren Personalausweis irgendwo vorgelegt haben. Das bezweifle ich sogar stark: Als einige Neonazis in Chemnitz den Hitlergruß gezeigt haben, schien es sie nicht zu stören, dass Fernsehkameras auf sie gerichtet waren. Außerdem möchte ich wissen, wie viele Beleidiger und Hetzer weniger durch diese Maßnahme realistisch zu erwarten wären. Denn wenn wir sachlich darüber diskutieren wollen, dann müssen wir den Mehrwert klar benennen und ihn den Nachteilen gegenüberstellen. Die Nachteile habe ich – und viele andere in den Kommentaren auf die Äußerungen von Daniel – dargelegt.

Was mir in dieser Diskussion Mut macht: Dass es immer noch viele Menschen gibt, die sich empören, wenn Eingriffe in die Grundrechte gefordert werden.