LOAD e.V.

Kommentar von Peter A. Braun zur ersten Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (kurz: VDS)

Denn sie wollen nicht wissen, was sie tun

(pab) Die Argumente waren nicht neu. Die Diskussion war nicht neu. Die Schlussfolgerungen waren nicht neu. Warum habe ich mir die erste Lesung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung überhaupt angetan?

Nein, so war es nicht. Ich will nicht ungerecht sein. Es wurde sehr viel Zeit darauf verwandt zu erläutern, warum und wie denn die beiden Richtung weisenden Urteile des BverfG und des EuGH in den Gesetzesentwurf integriert worden sind. Wenn man dem Justizminister so zuhörte, konnte man den Eindruck gewinnen, dass alles in trockenen Tüchern sei.

Die Gegner der VDS sehen das anders. Die hatten es naturgemäß deutlich einfacher zu argumentieren. Denn nach wie vor gelten die alten Ablehnungsgründe weiter. Es konnten auch keine neuen belastbaren Gründe dafür gefunden werden, warum das Gesetz erforderlich, angemessen und geeignet sein sollte. Schon alleine die Verneinung dieser Attribute macht es nötig, das Gesetz abzulehnen. Genau genommen muss man sich deswegen noch nicht mal mehr über die beanstandeten einzelnen Verfassungsverstöße unterhalten.

Aus der Debatte kann man aber auch lernen:

  • Der Politiker als solcher ist an seinen Taten und nicht an seinen Worten zu messen (s. Maas und andere). Wenn der mitten im Spiel die Seiten wechselt (wechseln muss), z.B. weil das so im Koalitionsvertag steht, dann hat der Bürger Pech gehabt.
  • Schwerkriminelle und Terroristen werden unsere Ermittlungsbehörden künftig bei der Beurteilung ihrer sozialen Beziehungen unterstützen. Zu diesem Zweck werden sie auf Wechsel der SIM-Karte nach jedem Gespräch verzichten.
  • Das BVerfG liefert wertvolle Hinweise, welche Straftaten denn in das VDS-Gesetz hineingehören und welche nicht. Daher wird die Liste so übernommen wie sie ist. Und keinesfalls kleiner. Denn wohin die Reise gehen soll, wird auch an den Kommentaren der Scharfmacher klar. Ausweitung, Ausweitung , Ausweitung.
  • Und natürlich wird zur Verwirrung aller ständig die anlassbehaftete mit der anlasslosen VDS in einen Topf geworfen.

Doch eines ist sicher. Jedes Freiheitsrecht, das wir aufgeben und daher einbüßen, werden wir nicht wiederbekommen. Und solange unsere Abgeordneten Koalitionsvertrag mit gesetzgeberischer Kompetenz verwechseln, werden diese noch so absurden Gesetzespaketen zustimmen. Es hilft nichts. Wir müssen uns weiterhin wehren.

Schreibe einen Kommentar